Aufgaben des Kirchenvorstandes
(aus §3 VermG vom 11.März 1997, letzte Aktualisierung am 01.März 2008 durch Bischof Dr. Gerhard Feige)

  • Vertretung der Pfarrei in der Öffentlichkeit
  • Verwaltung des Kirchenvermögens
  • Planung und Durchführung von Baumaßnahmen
  • Erstellung des Haushaltsplanes
  • Erstellung der Jahresrechnung
  • Bestellung eines Rendanten/einer Rendantin
  • Träger der Kindertagesstätte

Mitglieder des Kirchenvorstandes (stimmberechtigt):
  • Vorsitzender Pfarrer Bernd Schacht
  • Stellvertreter Thomas Reinhardt
  • Diakon Günther Friedrich
  • Markus Adamczyk
  • Lothar Forstner
  • Sebastian Hanke
  • Matthias Krüger
  • Matthias Theumer
  • Bernhard Wagner

Mitglieder des Kirchenvorstandes (beratend):
  • Gemeindereferentin Christina Neupert
  • Gabriele Schmidt (Leiterin der Kindertagestätte)

Die Legislaturperiode des gewählten Kirchenvorstandes dauert 4 Jahre laut §11 VermG. Neuwahlen finden im Frühjahr 2012 statt.
Alle Mitglieder des Kirchenvorstandes sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet, wenn der KV es beschließt oder wenn es sich aus der Natur der Sache ergibt. Die Sitzungen des Kirchenvorstandes sind nicht öffentlich.